Es ist interessant, wie häufig Toilettengänge schon Inhalt arbeitsrechtlicher
Streitigkeiten waren. Bisher wird Toilettenzeit als „kurze Unterbrechung der
Arbeitspflicht und somit vergütungspflichtige Arbeitszeit“ bewertet. Also keine
Sorge – eure Toilettenzeit ist nach aktueller Rechtsauffassung Arbeitszeit.
Dieser „neue Paragraph“ existiert genauso wenig wie unser „Sanitär-Tracking-System“.
Danke fürs Mitspielen – und einen entspannten 1. April!